Neues zu den Corona-Regeln

Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen – Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat folgende Informationen auf seiner Webseite veröffentlicht:

Nach 1.073 Tagen: Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar 2023 aus. Ab 1. März 2023 gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.

Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen. 

Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls. Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.  

Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung (CoronaAVEinrichtungen) geregelt waren, werden nicht verlängert. Somit verbleibt ab dem 1. März 2023 alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.  

Hinweis: Am 28. Februar 2023 wird Minister Laumann anlässlich des dritten Jahrestags des ersten Coronafalls in Nordrhein-Westfalen (25. Februar 2020) und des Auslaufens der Corona-Schutzverordnung um 10.00 Uhr eine Pressekonferenz mit Rück- und Ausblick auf die Pandemie geben. Die Pressekonferenz wird auf den Social-Media-Kanälen des Landes Nordrhein-Westfalen (land.nrw) live übertragen.

 

Wassergymnastik Gruppen der BSG (Verein)

                                                                                                                          Dorsten, 21.02.2023


Liebe Wassersportler,
wir hoffen, dass es Euch allen gut geht! Während der Corona-Pandemie mussten wir auf der einen Seite Zusammenhalten und zusammenrücken, auf der anderen Seite aber auch Abstand wahren und die Gruppengrößen limitieren.

In dieser Zeit haben wir kostenintensiv eine zusätzliche Gruppe installiert, damit Jede/ Jeder die Möglichkeit hatte ihren/ seinen Sport in unserem Verein auszuführen. Die Gruppen dürfen seit geraumer Zeit wieder größer werden. Aus diesem Grund werden ab Januar 2023 die altbekannten Wassergymnastikgruppen angeboten. Bei Teilnahmewunsch bitte Rücksprache mit den ÜbungsleiterInnen nehmen.

Unser Angebot ab Januar 2023:
Wassergymnastik Gruppe 1 15:00 – 15:45 Uhr
Wassergymnastik Gruppe 2 18:15 – 19:00 Uhr
Wassergymnastik Gruppe 3 20:30 – 21:15 Uhr

Vielen Dank für Euer Verständnis,
sportliche Grüße von Eurem Vorstand